Rat & Tat
Wir stehen euch zur Seite!
Immer, wenn ihr dieses Symbol seht, müsst ihr den QR-Code eures Tickets vorzeigen – in digitaler Form oder ausgedruckt.
Immer, wenn ihr dieses Symbol seht, müsst ihr die Markierung an euren Cosplay-Waffen vorzeigen. Die Markierung wird vom Waffencheck vorgenommen.
Infostand
Foyer [Lageplan: ]
Bei Fragen rund um die aniMUC oder zu unserem Programm hilft euch unser Infostand gerne weiter. Außerdem könnt ihr euch hier für Wettbewerbe und ggf. Workshops anmelden und euch ein Conbuch oder nur Programm- & Lageplan mitnehmen.
Cosplay Corner
Tenne Obergeschoss [Lageplan: T4]
Cosplay-Notfall? Oder auf der Suche nach einer Umkleide?
Kein Problem! Unsere Cosplay Corner ist mit 2 Umkleiden ausgestattet und für allerlei kleinere und größere Notfälle gerüstet. Schaut einfach im Obergeschoss der Tenne vorbei und lasst euch helfen.
Waffencheck
Foyer [Lageplan: F2]
Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch auch die aniMUC muss das deutsche Waffengesetz einhalten. Deswegen müssen alle Waffen durch den Waffencheck und dort entsprechend ihrer Einordnung markiert werden. Nur dann dürft ihr sie auf dem Gelände tragen.
Außerdem könnt ihr eure Waffen hier abgeben. Wir passen für euch darauf auf und ihr habt die Hände frei.
Garderobe
Foyer [Lageplan: F1]
Auch dieses Jahr stellen wir euch wieder eine Garderobe zur Verfügung. Die Preise für Jacken und Koffer sind vor Ort ausgeschrieben.
Immer, wenn ihr dieses Symbol seht, müsst ihr den QR-Code eures Tickets vorzeigen – in digitaler Form oder ausgedruckt.
Immer, wenn ihr dieses Symbol seht, müsst ihr die Markierung an euren Cosplay-Waffen vorzeigen. Die Markierung wird vom Waffencheck vorgenommen.
Infostand
Foyer [Lageplan: ]
Bei Fragen rund um die aniMUC oder zu unserem Programm hilft euch unser Infostand gerne weiter. Außerdem könnt ihr euch hier für Wettbewerbe und ggf. Workshops anmelden und euch ein Conbuch oder nur Programm- & Lageplan mitnehmen.
Cosplay Corner
Tenne Obergeschoss [Lageplan: T4]
Cosplay-Notfall? Oder auf der Suche nach einer Umkleide?
Kein Problem! Unsere Cosplay Corner ist mit 2 Umkleiden ausgestattet und für allerlei kleinere und größere Notfälle gerüstet. Schaut einfach im Obergeschoss der Tenne vorbei und lasst euch helfen.
Waffencheck
Foyer [Lageplan: F2]
Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch auch die aniMUC muss das deutsche Waffengesetz einhalten. Deswegen müssen alle Waffen durch den Waffencheck und dort entsprechend ihrer Einordnung markiert werden. Nur dann dürft ihr sie auf dem Gelände tragen.
Außerdem könnt ihr eure Waffen hier abgeben. Wir passen für euch darauf auf und ihr habt die Hände frei.
Garderobe
Foyer [Lageplan: F1]
Auch dieses Jahr stellen wir euch wieder eine Garderobe zur Verfügung. Die Preise für Jacken und Koffer sind vor Ort ausgeschrieben.
Die Hausregeln
Für ein gutes Miteinander!
Convention-Regeln
- Im gesamten Bereich der Veranstaltung gelten für alle Besuchenden der aniMUC die Con- und Waffenregeln. Die Hausordnung des Veranstaltungsforums Fürstenfeld gilt für das komplette Areal.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nur bis 22 Uhr besuchen.
- Während der gesamten Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, das heißt, ein gültiger Altersnachweis ist ständig mitzuführen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Kinderausweis; andere Dokumente werden nicht akzeptiert!).
- Das Kloster und die Kirche gehören nicht zum Gelände der aniMUC. Es wird darum gebeten, sich dort angemessen zu verhalten. In der Kirche ist das Aufnehmen von Cosplayfotos / Videos nicht erwünscht. Die Waffenregeln der aniMUC haben dort für Besuchende der Veranstaltung weiterhin Bestand.
- Der Konsum von Alkohol und Drogen ist auf der gesamten Veranstaltung verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Berauschten Personen wird der Zutritt verwehrt.
- Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist verboten. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Areal verboten.
- Das Zubereiten von Essen mittels elektrischer Geräte ist verboten.
- Zelten und Übernachtungen sind auf dem kompletten Areal nicht erlaubt.
- Drohnen und funkgesteuerte Geräte dürfen auf dem gesamten Areal nicht betrieben werden.
- Das Aufstellen von Pavillons und Zelten auf der Wiese ist nicht erwünscht.
- Rollschuhe und Inline-Skates sind auf dem Gelände erlaubt, müssen allerdings beim Betreten der Gebäude ausgezogen werden.
- Im gesamten Con-Bereich ist auf Sauberkeit zu achten. Der Müll ist in den entsprechend zur Verfügung stehenden Eimern zu entsorgen.
- Lebende Tiere sind in den Veranstaltungsräumen (Innenräume) verboten, ausgenommen hiervon sind Assistenztiere.
- Das Verkaufen und Verteilen ist ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung verboten.
- Belästigungen von Besuchenden durch andere Besuchende sind strikt verboten. NEIN heißt NEIN. Bei Belästigungen bitte an Con-Helfende wenden.
- Das Abstellen von Autos in nicht gekennzeichneten Bereichen auf dem Areal ist untersagt.
Waffenregeln
Nicht erschrecken, wir reden hier natürlich nicht von echten Waffen! Aber da die Kostüme vieler Cosplayer Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wie Stäben oder Schilden erfordern, um ein authentisches Erscheinungsbild zu ermöglichen, müssen wir zur Sicherheit aller Besucher Regeln aufstellen, welche Gegenstände gefahrlos mitgeführt werden können, und welche wir in den Räumlichkeiten leider nicht zulassen können.
Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der aniMUC einen Waffencheck durchführen.
Im Zweifelsfall haben die Organisatoren oder von ihnen beauftragte Person das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Beachte bitte, dass wir diese Regeln nicht aufgestellt haben, um Cosplay-Fans zu ärgern, sondern weil sie sich zwingend aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ergeben. Natürlich wissen wir, dass niemand mit seiner mühsam gebauten Cosplay-Waffe irgendwelchen Blödsinn anstellen würde, aber es könnte z.B. ein Unfall passieren oder eine andere Person in einem unbeobachteten Moment damit herumspielen.
Verbotene Waffen
Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt. Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:
- Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
- Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
- Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
- Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
- Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmesser)
- sog. Anscheinswaffen, Schusswaffen, die für eine echte Waffe gehalten werden können (Ausnahme: mindestens 50% größer oder kleiner als das Original, neonfarbene Materialien enthalten)
Beanstandete Waffen
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Sollten sie für den Cosplay-Wettbewerb oder für den Performance-Wettbewerb gebraucht werden, so werden sie vor Beginn dieser Wettbewerbe von erfahrenen Helfern zur Bühne gebracht und dürfen nur für diese Veranstaltungen auf der Bühne getragen werden. Unmittelbar danach müssen sie wieder abgegeben werden. Beim Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen am Waffencheck wieder abgeholt werden. Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:
- Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
- Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmesser)
- Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
- Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
- Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge
Erlaubte Waffen
Erlaubte Waffen dürfen auf der Animuc während der gesamten Con-Dauer getragen werden. Sie werden am Waffencheck besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen. Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:
- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
- LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
- Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
- Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
- Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile
- Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)
Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben und kann sie bei Verlassen der Veranstaltung wieder am Waffencheck abholen.
Kleidungsaccessoires
- Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
- Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören
- Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können
- Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen
Warum sind diese Waffenregeln nötig?
Hier als Beispiel ein unveränderter Ausschnitt aus einer früheren Anfrage-Mail (für die Connichi): „(…) Für mein Cosplay benötige ich ein Schwert. Aber das Problem ist, ich habe ein scharfes Schwert. Dürfte ich das bei mir Tragen? Weil ein anderes habe ich leider nicht. Und ohne das Schwert sieht das Cosplay doof aus. Es ist ein ca. 96cm langes Katana. Scharf (Also so dass man 18 sein muss um eines im Laden zu kaufen). Und dazu eine Schwertscheide. Ich würde das Schwert auch die ganze Zeit über in der Scheide lassen. (…)“
Unsere Antwort musste damals leider lauten: „Denk nicht mal daran.“
Rechtliche Grundlagen für die Waffenregeln
Waffengesetz (WaffG)
§1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(…)
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(…)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
(…)
1.6 Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (…) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel (…) bestimmt sind (…). Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
(…)
§42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. (…)
(…)
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck (…) Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
(…)
Die Anfahrt
So kommt ihr zu uns.
Nahverkehrsmittel
S4 Richtung Geltendorf → Haltestelle „Fürstenfeldbruck“ → ca. 10min Fußweg
Die S-Bahnlinie 4 bietet im 20-Minuten-Takt eine regelmäßige Verbindung von München nach Fürstenfeldbruck. Reist ihr mit dem Zug an, könnt ihr direkt, egal ob Hauptbahnhof, Ostbahnhof oder Pasing, in die S4 Richtung Geltendorf umsteigen. Die S-Bahn-Station „Fürstenfeldbruck“ liegt rund zehn Minuten Fußweg vom Veranstaltungsforum entfernt.
Alternativ könnt ihr vom Bahnhof eine Station weit mit der Buslinie 822 Richtung Mammendorf oder X900 Richtung Buchenau zur Haltestelle „Fürstenfeld“ fahren.
Genauere Informationen zum Münchner Nahverkehr findet ihr zum Beispiel hier.
Mit dem Auto
Als Knotenpunkt zwischen München und Augsburg verfügt Fürstenfeldbruck über eine sehr gute Verkehrsanbindung (A8, A96, B2, B471). Hiervon profitiert auch das Veranstaltungsforum. Im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck ist das „Kloster Fürstenfeld/Veranstaltungsforum“ gut ausgeschildert.
Kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt am Veranstaltungsforum (Fürstenfelder Straße). Für die Anfahrt mit einem Navigationsgerät empfehlen wir folgende Adresse zu verwenden: 82256 Fürstenfeldbruck, Zisterzienserweg (nicht „Fürstenfeld 12“!). Die Adresse führt automatisch auf unseren großen, kostenfreien Parkplatz direkt gegenüber dem Veranstaltungsforum.
Autobahn A96 München-Lindau: Ausfahrt „Germering Nord“, dann auf der B2 Richtung Fürstenfeldbruck (Hauptrichtung Augsburg) weiterfahren und über Puchheim-Ort bis Fürstenfeldbruck. Am Ortseingang von Fürstenfeldbruck an der Ampelanlage links in die Oskar-von-Miller-Straße einbiegen und eine weitere Ampelanlage überqueren. Hier sieht man linkerhand bereits die Klosterkirche. In Höhe der Klosterkirche beginnt der große Besucherparkplatz auf der rechten Straßenseite.
Autobahn A8 München-Stuttgart: Ausfahrt „Dachau/FFB“, dann auf der B471 Richtung Fürstenfeldbruck weiterfahren. Von der B471 Ausfahrt „Fürstenfeldbruck-West“ wieder abfahren. Ab hier ist „Fürstenfeld“ zuverlässig mit weißen Wegweisern ausgeschildert, an der B471 ist ein braunes Schild „Kloster Fürstenfeld“ angebracht. Am „Toom“-Markt rechts in die Cerveteristraße abbiegen, links in die Rothschwaigerstraße. Jetzt immer geradeaus und die Ampelanlage an der Schöngeisinger Straße überqueren. Nach ca. 200 m ist rechts das Veranstaltungsforum zu sehen, links der große Parkplatz.
Convention:
Fürstenfeld 12
82256 Fürstenfeldbruck
Parkplatz:
Zisterzienser Weg
82256 Fürstenfeldbruck